Verpackungsverordnung - Entsorgung Reststücke
Auf Grund der aktuellen Rechtslage müssen wir hier auch die Möglichkeiten der Entsorgung von Verpackung und eventuellen Materialresten bekanntgeben.
Für alle Resopal Materialien gilt folgendes: Verpackungen von Resopal sind über die Interseroh GmbH entpflichtet
Die Interseroh Nr. lautet: 154 123
Dies gilt für Papier gewerblich (2.01.0), Folien gewerblich (2.04.1) und für Holz gewerblich (2.09.0).
Aufgrund des hohen Heizwertes (18 - 20 Mj/kg) eignen sich Resopal HPL Reste besonders gut für die thermische Verwertung. Sie verbrennen bei vollständigem Ausbrand bei 700°C zu Wasser, Kohlendioxid und Stickoxid. Die Bedingungen für gute Verbrennungsprozesse werden in modernen, behördlich genehmigten Industriefeuerungsanlagen gewährleistet. Die Asche aus diesen Verbrennungsprozessen kann auf kontrollierte Deponien verbracht werden.
Abfallschlüssel für Reststücke und Abschnitte (03.01.05), für Sägestaub (03.01.04)
Entsorgung - Aluverbund
Für die Entsorgung der Verpackung (Folie, Verpackungsbänder, Spanplatten) gilt die Lizenznummer P 5356 vom Bonus Sammel- und Verpackungssystem.
Die Entsorgung von Plattenresten erfolgt gesondert, es gibt hier Sammelsysteme, die die Platten recyceln (schreddern) und die Aludecklagen der Wiederverwertung von Aluminium zuführen. Der Plattenkern wird gesondert verwertet. Restmaterial kann kostenlos angeliefert werden - bei Abholung bitten wir um Rücksprache. Hier steht ein 24 m3 Container bei uns am Lagerplatz.